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NIS-2 für Industrie & Versorger

NIS-2 nicht nur
auf dem Papier –
sondern im Netz.

Für Industrie und Versorger im Berchtesgadener Land und Traunstein: Bestandsaufnahme von Büro- und Anlagennetz, dann die Maßnahmen aus § 30 BSIG umgesetzt – Segmentierung, MFA, Backup, Protokollierung, Fernwartung. Risikoanalyse, Richtlinien und Meldeprozesse entstehen gemeinsam mit spezialisierten Partnerunternehmen. Am Ende steht eine Maßnahmenliste mit Nachweisen.

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01 — Einordnung

Was NIS-2 verlangt

NIS-2 ist die europäische Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit. In Deutschland gilt sie seit Dezember 2025 über das NIS-2-Umsetzungsgesetz – und erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich. Betroffen sind nicht mehr nur klassische KRITIS-Betreiber, sondern auch mittelständische Industriebetriebe und kommunale Versorger.

Das Gesetz nennt zehn Maßnahmenbereiche (§ 30 BSIG): Risikoanalyse und Sicherheitskonzepte, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Backup und Notfallmanagement, Sicherheit der Lieferkette, Sicherheit bei Erwerb und Entwicklung von Systemen, Bewertung der Wirksamkeit, Cyberhygiene und Schulung, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Asset-Management sowie Mehr-Faktor-Authentifizierung und sichere Kommunikation. Rund die Hälfte davon ist Technik im Netz – ausdrücklich auch im Anlagennetz mit Steuerungen und Leittechnik, nicht nur im Büro.

Genau so ist die Umsetzung aufgeteilt: Die technischen Bereiche werden direkt umgesetzt, die organisatorischen mit Partnerunternehmen – und beides so dokumentiert, dass es auf eine Prüfung durch das BSI oder einen Auditor vorbereitet ist.

Klare Abgrenzung
Einordnung
Ob NIS-2 greift, prüfen Sie mit der Betroffenheitsprüfung des BSI oder mit Ihrem Rechtsbeistand. Sobald das feststeht, beginnt hier die Umsetzung.
Technik
Segmentierung, MFA, Fernwartung, Backup, Protokollierung, Patch-Prozess, Inventar – direkt umgesetzt und im Betrieb gehalten.
Organisation
Risikoanalyse, Richtlinien, Meldeprozesse, Schulung – mit spezialisierten Partnerunternehmen.
Ergebnis
Eine Maßnahmenliste mit Status und Beleg je Punkt.

Diese Seite beschreibt die technische und organisatorische Umsetzung aus Sicht des IT-Betriebs und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Kategorie ein Betrieb betroffen ist, lässt sich mit der Betroffenheitsprüfung des BSI und bei Bedarf mit juristischer Unterstützung klären.

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02 — Die Pflichten

Vier Dinge, die NIS-2 fordert

01

Registrierung

Betroffene Einrichtungen registrieren sich beim BSI. Der erste, aber bei weitem nicht der einzige Schritt – die eigentliche Arbeit beginnt danach im Netz.

02

Risikomanagement

Zehn Maßnahmenbereiche nach § 30 BSIG, umgesetzt nach Stand der Technik und angemessen zum Risiko – von Netzsegmentierung und MFA über Backup und Protokollierung bis zu Lieferkette und Schulung.

03

Meldepflicht

Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind in kurzen, gestaffelten Fristen an das BSI zu melden. Das setzt voraus, dass der Vorfall überhaupt erkannt wird – ohne Monitoring läuft die Frist, bevor jemand etwas merkt.

04

Verantwortung

Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst schulen lassen. Delegieren lässt sich die Umsetzung, nicht die Verantwortung.

03 — Die Umsetzung

Technik direkt, Organisation mit Partnern

NIS-2 hat zwei Seiten. Die technische Umsetzung findet im Netz, an den Systemen und an den Anlagen statt – und wird hier direkt geleistet. Die organisatorische Umsetzung braucht Richtlinien, Prozesse und Nachweise – dafür arbeitet Prechtl CI mit spezialisierten Partnerunternehmen zusammen. Beides wird koordiniert, damit am Ende ein stimmiges Gesamtbild entsteht.

Aus einer Hand

Technische Umsetzung

Maßnahmen, die im Büro- und im Anlagennetz tatsächlich wirken – geplant, umgesetzt und im laufenden Betrieb gehalten. Was konkret passiert:

  • Netzsegmentierung – Zonen für Büro, Server, Produktion bzw. Prozess und Fernwartung. Übergänge nur über Firewall mit dokumentierten Regeln, keine Maschine mehr im selben Netz wie der Buchhaltungs-PC.
  • Zugriffskontrolle & MFA – MFA auf VPN, Admin-Konten, Microsoft 365 und Fernwartung. Getrennte Admin-Konten, Rechte nach Rolle, Dienstkonten ohne Anmelderecht.
  • Sichere Fernwartung – ein zentraler Zugang statt Dauer-VPN je Hersteller. Jeder Hersteller sieht nur sein eigenes System, jede Sitzung wird protokolliert.
  • Backup & Wiederanlauf – individuelle Backupstrategie je Betrieb: welche Systeme, wie oft, wohin. Inklusive Leitrechnern, Servern und Konfigurationen von Firewall und Switches. Wiederanlauf getestet, nicht nur geplant.
  • Monitoring & Protokollierung – zentrale Logs von Firewall, Servern und Netzkomponenten, Alarmierung bei ungewöhnlichen Logins und Verbindungen.
  • Patch- & Schwachstellenmanagement – Inventar, Wartungsfenster für Anlagen, Freigabe mit dem Betrieb. Wo nicht gepatcht werden kann, wird isoliert.
  • Asset-Inventar & Dokumentation – jedes Gerät mit IP, Standort, Firmware und Verantwortlichem. Netzpläne, die mit der Realität übereinstimmen.
Mit Partnerunternehmen

Organisatorische Umsetzung

Richtlinien, Prozesse und Nachweise – gemeinsam mit spezialisierten Beratungs- und Auditpartnern, abgestimmt auf die technische Realität vor Ort. Was dabei entsteht:

  • Risikoanalyse & Sicherheitskonzept – welche Systeme sind für Produktion oder Versorgung kritisch, welche Ausfälle treffen den Betrieb wirklich, welche Maßnahmen folgen daraus.
  • Richtlinien & ISMS – Leitlinie, Passwort-, Zugriffs- und Fernwartungsrichtlinie; bei Bedarf ein Informationssicherheits-Managementsystem, das zum Betrieb passt.
  • Meldeprozesse – wer erkennt, wer entscheidet, wer meldet an das BSI: Rollen, Vorlagen, Erreichbarkeit auch am Wochenende.
  • Notfall- & Kontinuitätsmanagement – Notfallhandbuch mit Wiederanlaufreihenfolge, Ersatzprozessen und Kontaktlisten. Einmal im Jahr durchgespielt.
  • Schulungen – Pflichtschulung der Geschäftsleitung, Sensibilisierung der Belegschaft, dokumentiert mit Teilnehmerliste.
  • Lieferkette & Verträge – Sicherheitsanforderungen an Maschinenhersteller, Dienstleister und Zulieferer, verankert in Verträgen und Fernwartungsvereinbarungen.
  • Nachweise & Audits – Maßnahmenliste mit Status und Beleg je Punkt, Vorbereitung auf Prüfungen durch BSI oder Auditoren.
Ein Ansprechpartner für beides

Technik und Organisation greifen ineinander: Eine Richtlinie zur Fernwartung ist nur so gut wie der Zugang, der sie technisch durchsetzt. Deshalb laufen beide Stränge über eine Stelle zusammen – abgestimmt, ohne Reibungsverluste zwischen Beratern und Technikern.

04 — Der Ablauf

So läuft die Umsetzung ab

01
Erstgespräch

Voraussetzung: Die Betroffenheit ist geklärt – über die Betroffenheitsprüfung des BSI oder einen Rechtsbeistand. Im Erstgespräch geht es um das, was danach kommt: Netz, Anlagen, Zugänge, Backup, Monitoring.

Unverbindlich · vor Ort oder per Video
02
Bestandsaufnahme

Technische Ist-Aufnahme vor Ort: Netzstruktur, Geräteinventar, Zugänge und Admin-Konten, Backups, Monitoring, Fernwartungswege. Ergebnis: eine Maßnahmenliste mit Priorität, Aufwand und Zuordnung Technik oder Organisation.

Vor Ort · IT und OT
03
Umsetzen

Die technischen Maßnahmen werden in Etappen umgesetzt – nach Risiko priorisiert und ohne Stillstand im Betrieb. Parallel entstehen mit den Partnern Richtlinien und Prozesse.

Technik & Organisation parallel
04
Nachweisen & halten

Dokumentation, mit der Aufsicht und Prüfer arbeiten können – und ein laufender Betrieb mit Monitoring, Zugriff auf das EDR-Portal und regelmäßiger Überprüfung, damit das Niveau bleibt.

Laufend · Statusbericht auf Wunsch
05 — Häufige Fragen

FAQ zu NIS-2

Ist mein Betrieb von NIS-2 betroffen?

Das wird hier nicht beurteilt – Rechtsberatung gehört nicht zum Angebot. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit, bei Unsicherheit hilft ein Rechtsbeistand. Steht fest, dass NIS-2 greift, beginnt hier die technische Umsetzung.

Was wird technisch umgesetzt – und was nicht?

Direkt umgesetzt werden alle technischen Maßnahmen: Netzsegmentierung zwischen Büro- und Anlagennetz, Firewalls und Zugriffskontrolle, Mehr-Faktor-Authentifizierung, sichere Fernwartung, Backup- und Wiederanlaufkonzept, Monitoring und Protokollierung, Patch- und Schwachstellenmanagement. Die organisatorischen Anteile – Richtlinien, Risikomanagement, Meldeprozesse, Schulungen – werden gemeinsam mit spezialisierten Partnerunternehmen erarbeitet.

Es gibt bereits einen IT-Dienstleister. Geht NIS-2 trotzdem?

Die organisatorische Umsetzung – Risikoanalyse, Richtlinien, Meldeprozesse, Schulung – läuft über Partnerunternehmen und ist unabhängig davon, wer die IT betreibt. Die technische Umsetzung dagegen gibt es nur zusammen mit dem laufenden IT-Betrieb: Wer die Segmentierung plant, muss auch die Firewall betreiben, die Backups prüfen und die Logs sehen – sonst lässt sich nicht nachweisen, dass die Maßnahmen umgesetzt sind und bleiben. Der Wechsel vom bisherigen Dienstleister lässt sich parallel organisieren, ohne Stillstand.

Reicht die Registrierung beim BSI aus?

Nein. Die Registrierung ist nur der erste Schritt. NIS-2 verlangt darüber hinaus umgesetzte Risikomanagement-Maßnahmen, funktionierende Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle und eine Geschäftsleitung, die die Maßnahmen billigt und überwacht.

Muss alles auf einmal umgesetzt werden?

Nein. Nach der Bestandsaufnahme werden die Maßnahmen nach Risiko priorisiert und in Etappen umgesetzt. Was den Betrieb am stärksten absichert, kommt zuerst – meist Netztrennung, Zugriffskontrolle und ein belastbares Backup.

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Wo steht Ihr Netz?

Im unverbindlichen Erstgespräch wird geklärt, was bereits passt und wo die größten Lücken liegen – für Büro-IT und Anlagentechnik.

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