Hinweis: Diese Zusatzbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Die AGB gelten vorrangig bei Widersprüchen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gilt für die dort genannten IT-Leistungen.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für sämtliche vom Auftragsverarbeiter angebotenen IT-Dienstleistungen, insbesondere Hosting, Backup, E-Mail, Cloud-Telefonie, Voicemail, Monitoring und Supportleistungen. Er findet keine Anwendung auf klassische Telekommunikationsdienste wie SIP-Trunking oder vergleichbare Verbindungsdienste, bei denen der Auftragsverarbeiter gemäß TKG/TTDSG als eigenständig Verantwortlicher handelt. Der AVV ist abrufbar unter prechtl-ci.de/avv.
Die Abrechnung der Cloud-Telefonanlage sowie aller weiteren Beträge erfolgt jeweils zum Monatsanfang des nächsten Monats (für den vorangegangenen Leistungszeitraum).
Onboarding sowie weitere Hardware werden sofort nach Angebotsannahme berechnet und sind sofort fällig. Die Beträge für das Servicepaket sind sofort fällig, spätestens jedoch sieben Tage nach Rechnungsstellung.
Alle Verbindungen, die über die dem Vertrag zugeordneten Endpunkte, SIP-Trunks, SIP-Accounts oder sonstige Zugangsdaten aufgebaut werden, gelten als durch den Kunden veranlasst und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde kann innerhalb eines Vertrags mehrere SIP-Accounts nutzen; sämtliche über diese Verbindungen geführten Gespräche werden entsprechend abgerechnet.
Gespräche zu Rufnummern, die innerhalb unseres Netzes geschaltet sind, werden derzeit kulanzweise nicht berechnet (kein Vertragsbestandteil; kann jederzeit für zukünftige Verbindungen angepasst werden; keine nachträgliche Berechnung bereits geführter Gespräche).
Im Leistungsumfang enthalten sind die Verwaltung und der Betrieb der Cloud-Telefonanlage sowie Support bei Störungen innerhalb der Anlage und der vom Anbieter autoprovisionierten Endgeräte.
Nicht enthalten sind Netzwerk-/Infrastrukturprobleme außerhalb der Telefonanlage (z. B. fehlerhafte Verkabelung, blockierende Firewall, Störungen des Internetanschlusses). Ebenfalls nicht umfasst sind Reparaturen oder der Austausch defekter Endgeräte (Telefone, Fax, sonstige Hardware). Sofern nicht anders im Angebot angegeben, sind Hardware, Kabel und Lizenzen kein Bestandteil dieses Angebots und nicht in Wartungs-/Supportpauschalen enthalten. Nicht gelistete Leistungen werden gemäß vereinbartem Stundensatz berechnet.
Der Kunde stellt sicher, dass für den Betrieb erforderliche Protokolle und Ports (insbesondere SIP und RTP) zugelassen werden und etwaige SIP-ALG-Funktionen in Routern oder Firewalls deaktiviert sind. Änderungswünsche, die über die reguläre Verwaltung hinausgehen, werden gesondert berechnet, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Verwendet der Kunde eigene Endgeräte oder nimmt er Änderungen an der Konfiguration vor, ist er für die korrekte Nutzung der zugewiesenen Rufnummern und die Sicherheit der Geräte verantwortlich. Bei Verwaltung/Konfiguration durch die Prechtl CI GmbH geht diese Verantwortung auf diese über. Unzulässige Rufnummernübermittlung oder unzureichende Absicherung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform (schriftlich oder per E-Mail) gekündigt wird.
Gerät der Auftraggeber mit der Begleichung fälliger Forderungen länger als 14 Tage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche eigenen Ansprüche gegen den Auftraggeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit offenen Forderungen des Auftraggebers zu verrechnen; dies gilt auch für Ansprüche aus anderen zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnissen (z. B. Service-, Wartungs-, Miet-, Telefon- oder Nebenkostenverträgen). Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen gemäß gesonderter Vereinbarung; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Änderungen an der Anzahl der eingerichteten Nebenstellen oder FAX-Geräte können eine anteilige Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung zur Folge haben. Die Prechtl CI GmbH informiert den Kunden vorab schriftlich oder per E-Mail über die voraussichtliche Preisanpassung. Der Kunde kann der Änderung zustimmen oder die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen ablehnen.
Verbindungsprotokolle („Call Detail Records“, CDR) werden ausschließlich für die Dauer der Erforderlichkeit zur Leistungserbringung, Abrechnung oder technischen Nachvollziehbarkeit gespeichert (datensparsam, DSGVO-konform).
Speicherdauer – treffen mehrere Kriterien zu, gilt stets die längste Aufbewahrungsdauer:
Nicht erforderliche oder personenbezogene Datenbestandteile werden bereits vor Ablauf der Fristen anonymisiert oder gelöscht. Eine vorzeitige Löschung kann im Einzelfall erfolgen.
Die Nutzung der Cloud-Telefonanlage und sämtlicher zugehöriger Dienste ist ausschließlich innerhalb Deutschlands zulässig. Eine Verwendung außerhalb Deutschlands ist ausdrücklich untersagt.
Bei Anschlüssen ohne feste Standortbindung (nomadische Nutzung, z. B. Softphones, Homeoffice oder mobile Nutzung innerhalb Deutschlands) erfolgt das Notruf-Routing ausschließlich anhand der beim Anbieter hinterlegten Standortadresse. Eine automatische Standortermittlung findet nicht statt. Der Kunde ist verpflichtet, Standort-/Adressänderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Nutzung außerhalb der hinterlegten Standortadresse übernimmt die Prechtl CI GmbH keine Gewähr für eine korrekte Zustellung des Notrufs.
Der optionale CTI-Client wird als kostenlose Zusatzleistung bereitgestellt. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung, Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität mit bestimmten Endgeräten. Verbindungsdaten (z. B. Rufnummer, Zeitstempel, Dauer) werden ausschließlich für Anzeigezwecke maximal 30 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Sprachaufzeichnungen oder Gesprächsinhalte werden nicht erfasst.
Beide Vertragsparteien haben das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (schriftlich oder per E-Mail) zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) wesentliche Vertragspflichten verletzt und trotz Abmahnung nicht fristgerecht behoben werden, (ii) wiederholt oder in erheblichem Umfang Zahlungen verspätet geleistet werden (insb. zwei aufeinanderfolgende Monate oder i. H. v. mind. zwei Monatsentgelten), (iii) objektive Anzeichen einer drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit vorliegen (z. B. Insolvenzantrag, Ablehnung mangels Masse), (iv) sich wirtschaftliche oder technische Rahmenbedingungen wesentlich ändern und eine Fortführung unzumutbar ist, (v) grob respektloser, herabwürdigender oder bedrohender Umgang mit Mitarbeitenden/Beauftragten erfolgt oder (vi) durch die Fortführung des Vertrags die Sicherheit von Mitarbeitenden oder der Geschäftsführung objektiv gefährdet wird.
Stand 10/2025