Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Prechtl CI GmbH

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und Verträge zwischen der Prechtl CI GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.2 Individuelle Vereinbarungen und die Bedingungen eines konkreten Angebots haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Zeiteinteilung und Durchführung der Arbeiten

2.1 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber aus, behält sich jedoch die freie Zeiteinteilung innerhalb der vereinbarten Fristen vor.

2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im zumutbaren Rahmen an der Durchführung der Arbeiten mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

3. Kommunikation und Meldung von Problemen

3.1 Die Meldung von Problemen und das Stellen von Anfragen für Änderungswünsche sollte vorzugsweise an ticket@prechtl-ci.de erfolgen.

3.2 In dringenden Fällen oder bei technischen Störungen, die den E-Mail-Versand unmöglich machen, kann die Kontaktaufnahme auch telefonisch über die im Impressum angegebene Telefonnummer erfolgen.

3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Anfragen und Problemberichte zeitnah zu bearbeiten und den Auftraggeber über den Fortschritt zu informieren.

4. Vergütung

4.1 Alle nicht in einem Angebot vereinbarten Leistungen werden zeitbasiert abgerechnet:

4.2 Die Anfahrt wird als reguläre Arbeitszeit berechnet.

4.3 Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Service Level Agreement (SLA)

5.1 Reaktionszeit: Maximal fünf Stunden während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr).

5.2 Problemlösung: Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Prinzip der angemessenen Bemühungen ("Best Effort"). Dies bedeutet, dass alle zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, um das Problem schnellstmöglich zu lösen, ohne jedoch eine garantierte Problemlösung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zuzusichern.

5.3 SLAs gelten nicht für Dienstleistungen außerhalb der Geschäftszeiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

5.4 In Servicepaketen sind standardmäßig nur die angebotenen Leistungen enthalten. Änderungswünsche an der bestehenden Infrastruktur und Konfiguration sind grundsätzlich nicht inkludiert, sofern nichts anderes im Angebot steht.

6. Urheberrechte und Nutzungsrechte

6.1 Alle im Rahmen dieses Vertrages erstellten Werke, insbesondere Quellcode, Software und sonstige Arbeitsergebnisse (im Folgenden "Produkte"), gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

6.2 Der Auftragnehmer erhält ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Produkten, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages und für Wartungszwecke erforderlich ist.

6.3 Standardmäßig werden die Produkte im Git-Repository des Auftragnehmers gespeichert. Diese Speicherung ist für den Auftraggeber kostenfrei; jedoch hat der Auftraggeber keinen direkten Zugriff auf das Repository.

6.4 Alternativ kann der Auftraggeber ein eigenes Git-Repository bereitstellen, zu dem der Auftragnehmer Zugang erhält, um die Produkte dort zu speichern.

6.5 Sofern der Auftragnehmer das Repository verwaltet und es bei ihm liegt, hat der Auftraggeber für jede Auslieferung des Quellcodes eine Pauschale von 45 € netto zu entrichten, um den Aufwand für den Export des Quellcodes abzudecken.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

7.2 Im Falle von Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und indirekte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.4 Die Haftung ist auf maximal 500.000 € pro Einzelauftrag begrenzt. Innerhalb eines Kalenderjahres beträgt die maximale Haftungssumme 5.000.000 €.

8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

8.6 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Krankheit oder andere nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, schließen eine Haftung aus.

9. Unterauftragnehmer

9.1 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform zulässig.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (AG Laufen/S).

10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Verwendung als Referenz

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit sowie nach deren Beendigung den Namen und das Logo des Auftraggebers in einer Referenzliste sowie für Marketingzwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Webseite des Auftragnehmers, in Präsentationen und in anderen Werbematerialien.

11.2 Dies schließt auch die Nutzung von markenrechtlich geschützten Logos des Auftraggebers ein, soweit diese im Rahmen der Darstellung als Referenz verwendet werden und keine herabsetzende oder irreführende Nutzung erfolgt.

11.3 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung während der Vertragslaufzeit und danach jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform widersprechen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Verwendung des Namens und Logos des Auftraggebers unverzüglich einzustellen.

11.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verwendung ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Referenzdarstellung vorzunehmen und keine Rechte oder Lizenzen an Dritte zu übertragen.

12.5 Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Auftraggeber, dass er zur Erteilung der hierfür erforderlichen Rechte berechtigt ist und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 12/2024