Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Stadtwerke, Wasserwerke und Energieversorger – gemeinsam mit hochspezialisierten Partnerfirmen aus den Bereichen Informationssicherheit, Recht und Compliance. Ziel ist ein technisch belastbares und rechtlich geprüftes Sicherheitskonzept, das dauerhaft Bestand hat.
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet kommunale Versorger zu erweiterten Maßnahmen in IT-Sicherheit, Risikoanalyse und Dokumentation. Betroffen sind insbesondere Stadtwerke, Wasserwerke, Heizwerke und Abwasserbetriebe.
Ziel ist es, Cyberangriffe und Ausfälle zu verhindern, Verantwortlichkeiten klar zu definieren und die Nachvollziehbarkeit technischer Maßnahmen zu gewährleisten. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit zertifizierten Partnerunternehmen für Informationssicherheit und Datenschutz, um alle organisatorischen und rechtlichen Anforderungen abzudecken.
Der Standort in Ainring ermöglicht kurze Wege zu Stadtwerken und kommunalen Betrieben in Bayern und Österreich. Für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie werden hochspezialisierte Partnerfirmen aus den Bereichen Informationssicherheit, Recht und Compliance eingebunden – um technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen gleichermaßen abzudecken.
Ein abgestimmtes Konzept für IT-Sicherheit und Compliance schützt nicht nur vor Angriffen, sondern sichert den laufenden Betrieb und minimiert Haftungsrisiken. Auf Wunsch erfolgt die Umsetzung gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Recht und Informationssicherheit.